Strategieworkshop für Leitungskräfte zur Umsetzung des §4 KKG
Die Umsetzung des § 4 KKG stellt auch die Suchthilfe vor große Herausforderungen! Die Einschätzung des Kindeswohls, ohne die Kinder in der täglichen Arbeit vor Augen zu haben scheint schwierig. Trotzdem ist es erforderlich diese Form der Kinderorientierung umzusetzen!
Die engen strukturellen und zeitlichen Rahmenbedingungen führen im Team immer wieder zu Abgrenzungsprozessen. Manchmal scheint es ein „Fass ohne Boden“: QM-Verfahren zum Kinderschutz, Dokumente zum Datenschutz und zur Schweigepflicht, müssen umfangreich angepasst und genutzt werden. Der administrative Teil unserer Arbeit nimmt immer mehr Raum ein und bremst oftmals in der praktischen Arbeit aus. Dazu kommen noch mangelhafte finanzielle und personelle Ausstattung, sowie Kinderschicksale, die es auszuhalten gilt, und, und, und… Da möchte man manches Mal gerne den "Kopf in den Sand stecken"!
Die Kinder der Klient:innen mit in den Blick zu bekommen, ist ein Prozess, der sich für alle Beteiligten lohnt und vor allem für die Kinder mit ihren suchtkranken Müttern und Vätern!
Diese sind darauf angewiesen, dass das Helfersystem auf ihren Hilfebedarf aufmerksam wird und für die adäquate Unterstützung sorgt!
Wie dies für eine Suchthilfeeinrichtung gut gelingen kann, damit beschäftigen wir uns in diesem Workshop!